Gefälligkeitsgutachten

Ein Gefälligkeitsgutachten stellt eine Ausdrucksform der Korruption dar, bei das Ergebnis eines Gutachtens dem Wunsch des Auftraggebers entsprechend umformuliert wird. Der Gutachter und sein Auftraggeber sind sich hier in der Regel beide darüber einig, dass eine objektive Beurteilung zu einem anderen - unerwünschten - Ergebnis käme.

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