Gazoz-Rechtsstreit

Der Markenrechtsstreit um die Verwendung des türkischen Begriffs „Gazoz“ in Deutschland fand am 1. April 2004 mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes seinen Abschluss. „Gazoz“ ist das türkische Wort für kohlensäurehaltiges Wasser oder Brauselimonade. In Deutschland ist es aber auch eine eingetragene Marke für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Anlass des Rechtstreits war, dass ein Unternehmen, das nicht Markeninhaber war, seine Produkte zweiprachig mit „Brause“ und „Gazoz“ ettikettierte. Der BGH entschied, solange das beklagte Unternehmen mit seinem Sortiment in erster Linie auf türkischstämmige Abnehmer abziele, liegt bei der Bezeichnung der Lebensmittel mit dem türkischen Wort „Gazoz“ keine Unlauterkeit vor, auch wenn dieses in Deutschland markenrechtlich geschützt ist.

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