Kinder Bueno

Kinder Bueno ist ein Schokoriegel der Firma Ferrero. Er ist gefüllt mit einer Haselnuss-Creme mit Waffel und mit Schokolade überzogen. Kinder Bueno kommt ursprünglich aus Italien und ist dort bereits seit 1990 erhältlich. Seit 1999 ist dieses Produkt auch in Deutschland und Frankreich im Handel. Kinder Bueno ist nicht einzeln, sondern nur im 2er- und 6er-Pack erhältlich. Bueno ist das spanische Wort für „gut“. Diese Tatsache wurde von einem Werbespot ignoriert, in dem eine Italienischlehrerin das Wort an Stelle des italienischen buono verwendete. Da es sich bei Ferrero um eine ursprünglich italienische Firma handelt, sorgte dies für Kritik.

Kinder Riegel

Kinder Riegel ist ein Produkt der Firma Ferrero. Er besteht wie die Kinder-Schokolade aus fünf Kammern, die mit Milchcreme gefüllt sind. Der Unterschied zwischen den beiden Produkten ist das Gewicht, die Art der Verpackung und die Packungsgröße. Im Gegensatz zur Kinderschokolade ist das Produkt luftdicht verpackt. 1981 auf den Markt gebracht, gehört die Milchschokolade zu den meist verkauften und bekanntesten Marken der Süßwarenindustrie.

Gazoz-Rechtsstreit

Der Markenrechtsstreit um die Verwendung des türkischen Begriffs „Gazoz“ in Deutschland fand am 1. April 2004 mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes seinen Abschluss. „Gazoz“ ist das türkische Wort für kohlensäurehaltiges Wasser oder Brauselimonade. In Deutschland ist es aber auch eine eingetragene Marke für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Anlass des Rechtstreits war, dass ein Unternehmen, das nicht Markeninhaber war, seine Produkte zweiprachig mit „Brause“ und „Gazoz“ ettikettierte. Der BGH entschied, solange das beklagte Unternehmen mit seinem Sortiment in erster Linie auf türkischstämmige Abnehmer abziele, liegt bei der Bezeichnung der Lebensmittel mit dem türkischen Wort „Gazoz“ keine Unlauterkeit vor, auch wenn dieses in Deutschland markenrechtlich geschützt ist.

Gefälligkeitsgutachten

Ein Gefälligkeitsgutachten stellt eine Ausdrucksform der Korruption dar, bei das Ergebnis eines Gutachtens dem Wunsch des Auftraggebers entsprechend umformuliert wird. Der Gutachter und sein Auftraggeber sind sich hier in der Regel beide darüber einig, dass eine objektive Beurteilung zu einem anderen - unerwünschten - Ergebnis käme.